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Einführung in das Gassystem des Labors

May.21.2022

1. Gasarten im Labor

in Laboratorien mit Präzisionsinstrumenten eingesetzt, werden Versuchsgase (Chlorgas) und Gas, Druckluft usw. in den Versuchsgasen (Chlorgas) und Hilfsversuchen im Laboratorium, Druckluft usw. Verwendet. Hochreine Gase umfassen hauptsächlich Gase (Stickstoff, Kohlendioxid), Edelgase (Grilletts, Sorbe), brennbare Gase (Wasserstoff, Acetylen) und Sauerstoff als Hilfsgas usw.

Laboratorgas wird hauptsächlich durch Gasflaschen bereitgestellt. Einzelne Gase können auch durch Gasgeneratoren bereitgestellt werden. Gebräuchliche Markierungen zur Unterscheidung und Kennzeichnung: Sauerstoffflaschen (hellblau-schwarze Schrift), Wasserstoffflaschen (dunkelgrün-rote Schrift), Stickstoffflaschen (schwarz-gelbe Schrift), Druckluftflaschen (schwarz-weiße Schrift), Acetylenflaschen (weiß-rote Schrift), Kohlendioxidflaschen (grün-weiße Schrift), Flaschen (grau-grüne Schrift), Zylinderflaschen (braune Schrift).

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2. Methode der Gasversorgung im Labor

Das Gassystem für das Labor kann je nach Versorgungsart in dezentrale und zentrale Gasversorgung unterteilt werden.

2.1. Verschiedenartige Gasversorgung besteht darin, Gasflaschen oder Gaserzeuger in jedem Instrumentenanalyseraum zu platzieren, nah an der Gasanschlussstelle des Instruments, wodurch eine bequeme Nutzung, Einsparung von Gas und geringere Investitionen ermöglicht werden; Verwenden Sie explosionsgeschützte Gasflaschen-Schränke, die über Alarm- und Abzugsfunktionen verfügen. Der Alarm wird in brennbare-Gas-Alarm und nicht brennbare-Gas-Alarm unterteilt. Der Gasflaschenschrank sollte ein Sicherheitshinweisschild für Gasflaschen aufweisen und ein Sicherheitsfesthaltesystem für Gasflaschen haben.

2.2. Eine zentrale Gasversorgung ist eine Varietät von Gaszylindern, die von verschiedenen analytischen Instrumenten verwendet werden müssen. Alle werden außerhalb des Labors in unabhängigen Gaszylindern für eine zentrale Verwaltung aufgestellt. Verschiedene Gase werden über Rohrleitungen zwischen den Gaszylindern transportiert und entsprechend verschiedenen Experimenten verteilt. Die Gasversorgung der Instrumente wird an verschiedene experimentelle Geräte in jedem Labor weitergeleitet. Das gesamte System umfasst den Druckkontrollteil der Gasquelle (Set-Druck, Konvergenzreihe), die Gasleitung (EP-Stufe Edelstahlrohr), den Sekundärdruckregler mit Abspaltfunktion (Funktionspfeiler) und den Endteil (Verbindung, Abschaltventil), der mit dem Instrument verbunden ist. Das gesamte System erfordert eine gute Gasdichte, hohe Reinheit, Dauerhaftigkeit und Sicherheit sowie Zuverlässigkeit, um die Anforderungen der experimentellen Instrumente an die kontinuierliche Nutzung verschiedener Gase zu erfüllen. Der Gasdruck und -durchsatz werden während des gesamten Prozesses angepasst, um den Anforderungen unterschiedlicher Versuchsbedingungen gerecht zu werden.

Eine zentrale Gasversorgung ermöglicht die zentrale Verwaltung von Gasquellen, wodurch ein Sicherheitsabstand zum Labor gewahrt wird; jedoch führt die Gasleitung zu Abgasen und das Öffnen oder Schließen der Gasquelle am Gaszylinder ist unpraktisch.

3. Sicherheitsvorschriften zwischen Gasflaschen und Gasflaschen

3.1. Die Gasflasche sollte speziell für den Inhalt vorgesehen sein, und andere Gase dürfen nicht willkürlich modifiziert werden.

3.2. Im Gasflaschenraum ist ein Nahetreffen mit Feuerquellen, Wärmequellen und korrosiven Umgebungen streng verboten.

3.3. Im Gasflaschenraum sind keine explosionsgeschützten Schalter und Lampen erlaubt, und offene Feuer sind in der Nähe verboten.

3.4. Der Gasflaschenraum sollte Ventilationsausrüstungen haben, um ihn kühl zu halten. An der Decke des Gasflaschenraums sollten Lüftungsschlitze vorhanden sein, um das Ansammeln von Wasserstoff zu verhindern.

3.5. Die leere Flasche und die gefüllte Flasche werden aufgestellt. Der brennbare und explosive Zylinder des Gaszylinders sollte vom Gaszylinder getrennt werden.

3.6. Die Zubehörteile wie Flaschenventil, Schraubverbindung und Druckreduktionsventil sind unbeschädigt, und gefährliche Situationen wie Leckagen, Gleitdraht und Nadeln werden im Allgemeinen nicht gemischt.

3.7. Wenn der Gaszylinder beim Lagern und Gebrauch aufrecht gelagert werden muss, sollte er bei einem nicht festen Arbeitsort und häufigem Bewegen auf einem speziellen Handwagen befestigt werden, um das Umkippen zu verhindern. Sein Gebrauch ist strengstens untersagt.

3.8. Der Gaszylinder darf keinesfalls in der Nähe von Feuerquellen, Wärmequellen und elektrischen Geräten stehen, und der Abstand zur Lichtquelle beträgt mindestens 10 m. Bei gleichzeitiger Verwendung dürfen Sauerstoffflaschen und Acetylenflaschen nicht zusammen aufgestellt werden.

3.9. Die leere Flasche nach der Nutzung sollte in den Speicherbereich für leere Flaschen gebracht werden, und das Etikett der leeren Flasche sollte entfernt werden.

3.10. Das Gas im Gaszylinder sollte nicht vollständig aufgebraucht werden, und ein bestimmter Restdruck muss erhalten bleiben.

3.11. Der Gaszylinder muss regelmäßig getestet werden. Der Prüfzyklus für den Gebrauch von Sauerstoffflaschen und Acetylen-Gaszylindern darf nicht überschritten werden. Der Prüfzyklus für Flüssiggasflaschen beträgt 3 Jahre, und der Prüfzyklus für Kohlendioxid- und Stickstoffzylinder beträgt 5 Jahre.

3.12. Der Zylinder sollte in den Zylinder-Lageraum außerhalb des Hauptgebäudes gestellt werden. Wenn der tägliche Gasbedarf weniger als eine Flasche beträgt, kann das Labor einen solchen Gaszylinder aufbewahren, aber der Gaszylinder muss Sicherheitsschutzanlagen haben.

3.13. Es sollten Lüftungsmaßnahmen mit mindestens drei Mal pro Stunde vorgesehen sein.

4. Gasleitungsentwurfsnorm

4.1. Yiming, Wasserstoff-, Sauerstoff- und Gasleitungen sowie verschiedene Gasleitungen im Labor. Wenn die Leitungsschacht- und Leitungstechnologieebene mit Wasserstoff-, Sauerstoff- und Gasleitungen ausgestattet ist, sollten Lüftungsmaßnahmen von 1 ~ 3 Mal/Std. vorgesehen sein.

4.2. Das allgemeine Labor wird nach dem Standardmodulprinzip entworfen, dabei sollten auch die verschiedenen Gasleitungen nach dem Standardmodulprinzip entworfen werden.

4.3. Die Gasleitungen in der Laborwand oder im Boden sollten in eingebauten Ärmeln verlegt werden, und der Leitungsteil im Ärmel sollte keine Verbindungen aufweisen. Zwischen der Leitung und dem Ärmel werden nicht brennbare Materialien verwendet.

4.4. Das Ende der Wasserstoff- und Sauerstoffleitungen sollte am höchsten Punkt installiert werden. Die leere Röhre sollte über 2 m über der Schicht sein und sich in der Blitzschutzzone befinden. Auf der Wasserstoffleitung sollten auch Abnahmepunkte und Entlüftungen vorgesehen sein. Die Position der Leerrohre, des Abnahmestutzen und der Blasemündung muss den Anforderungen an das Gasblasen und -austauschen in der Leitung entsprechen.

4.5. Wasserstoff- und Sauerstoffleitungen sollten eine elektrische Erdungsanlage haben. Die Erdungs- und Kreuzverbindungsmassnahmen mit Erdungsanforderungen müssen gemäß geltenden nationalen Vorschriften umgesetzt werden.

5. Rohrleitungsbauanforderungen

5.1. Die Leitungen zur Förderung trockener Gase sollten horizontal installiert werden. Die Leitungen für feuchte Gase sollten einen Neigungswinkel von nicht weniger als 0,3 % aufweisen, wobei die Neigung zum Kondensatfalleimer führt.

5.2. Sauerstoffleitungen und andere Gasleitungen können im gleichen Rahmen verlegt werden, und der Abstand zwischen ihnen darf nicht kleiner als 0,25 m sein. Die Sauerstoffleitung sollte über den anderen Gasleitungen liegen, außer bei der Sauerstoffleitung selbst.

5.3. Wenn die Wasserstoffleitung und ihre begleitenden Gasleitungen parallel verlegt werden, sollte der Abstand nicht kleiner als 0,50 m sein; bei einer Kreuzungslage sollte der Abstand nicht kleiner als 0,25 m sein. Bei Schichtverlegung sollte die Wasserstoffleitung oben liegen. Innere Wasserstoffleitungen sollten nicht in Gräben verlegt oder direkt eingebettet werden. Sie dürfen keine unpassenden Räume durchqueren.

5.4. Gasleitungen dürfen nicht mit Kabeln oder Speicherleitungen verlegt werden.

5.5. Gasleitungen sollten nahtlose Stahlrohre sein. Für Gase mit einer Reinheit von ≥ 99,99 % können die Gasleitungen aus Edelstahlrohren, Kupferrohren oder nahtlosen Stahlrohren bestehen.

5.6. Gasleitungen sollten nahtlose Stahlrohre sein. Für Gase mit einer Reinheit von ≥ 99,99 % können Edelstahlrohre, Kupferrohre oder nahtlose Stahlrohre verwendet werden.

5.7. Der Anschlussbereich der Leitung und des Geräts sollte aus Metallrohren bestehen. Wenn es sich um ein nichtmetallisches Schlauchrohr handelt, sollten Polytetrafluorethylen- und Polyvinylchlorid-Rohre verwendet werden, und Gummischläuche dürfen nicht verwendet werden.

5.8. Der Anschlussbereich der Leitung und des Geräts sollte aus Metallrohren bestehen. Wenn es sich um ein nichtmetallisches Schlauchrohr handelt, sollten Polytetrafluorethylen- und Polyvinylchlorid-Rohre verwendet werden, und Gummischläuche dürfen nicht verwendet werden.

5.9. Materialien für Ventile und Anschlüsse: Für Wasserstoff- und Gasleitungen dürfen keine Kupfermaterialien verwendet werden. Andere Gasleitungen können aus Kupfer, Kohlenstoffstahl und Gußeisen bestehen. Die Anschlüsse und Instrumente, die in Wasserstoff- und Sauerstoffleitungen verwendet werden, müssen spezielle Produkte für das Medium sein und dürfen nicht als Ersatz verwendet werden.

5.10. Der Ventil- und Sauerstoff-Kontaktteil sollte aus nicht brennbaren Materialien bestehen. Sein geschlossener Ring sollte aus farbmetallenfreien Metallen, Edelstahl und Polytetrafluorethylen hergestellt werden. Das Füllmaterial muss entölt und mit Graphit oder Polytetrafluorethylen behandelt werden.

5.11. Das Material der Flansche in der Gasleitung sollte je nach im Rohr transportierten Medium bestimmt werden.

5.12. Die Verbindung der Gasleitung sollte gelötet oder durch Flanschverbindungen hergestellt werden. Wasserstoffleitungen dürfen nicht mit Gewinde verbunden werden, und Hochrein-Gasleitungen sollten gelötet werden.

5.13. Die Verbindung zwischen der Gasleitung und dem Gerät, dem Ventil und anderen Anschlussstücken sollte durch Flansch- oder Gewindeverbindungen hergestellt werden. Für die Gewindeverbindungen sollten Polytetrafluorethylen-Folien oder Blei-Glycerin-Mischfüllungen verwendet werden.

5.14. Sicherheitstechnologien für die Gasleitungsplanung sollten den Vorschriften des Brandschutzexperten entsprechen, der das Trägerkonzept für die Wasserstoffanlagen und die Wasserstoffleitung jedes (Gruppen-)Geräts unterstützt.

5.15. Verschiedene Gasleitungen sollten mit deutlichen Kennzeichen versehen werden.

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